ELMAG Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Warenlieferungen an unsere Kunden erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Unsere Mitarbeiter sind nicht ermächtigt, abweichende Zusagen oder Vereinbarungen mündlich zu treffen.

1.2. Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern; im zweiten Fall jedoch nur dann und soweit, als das Konsumentenschutzgesetz keine zwingenden anderen Bestimmungen zugunsten des Verbrauchers vorsieht. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen hat auf die übrigen Bestimmungen Einfluss. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

1.3. Sinngemäß gelten diese Bedingungen auch für Leistungen oder Lieferungen von uns, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist.


2. Angebote

2.1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2.2. Die in Katalogen, Prospekten etc. enthaltenen Angaben gelten nur, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.

2.3. An die in Kostenvoranschlägen enthaltenen Preisansätze sind wir, soweit nicht anders vereinbart, ein Monat lang gebunden.


3. Bestellung und Auftragsannahme

3.1. Erfolgt innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt einer mündlichen Bestellung keine Ablehnung durch uns, gilt der Auftrag als angenommen. Einen schriftlichen Auftrag haben wir innerhalb von sieben Tagen schriftlich abzulehnen, andernfalls er mit dem Datum der Auftragserteilung als angenommen gilt.


4. Gefahrenübergang, Reklamation

4.1. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle von höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden oder Energiemangel. Derartige Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei einem unserer Lieferanten eintreten.

4.2. Bei verzögertem Abgang aus unserem Lager, der auf Umstände zurückzuführen ist, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

4.3. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.

4.4. Reklamationen wegen angeblich nicht vollständig erfolgter Lieferung sind sofort, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Lieferscheines zu erheben.

4.5. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen. Für Nachteile, die durch unzweckmäßige Verpackung etc. entstehen können, haften wir nur, wenn eine ausdrücklich diesbezügliche Vereinbarung nicht beachtet wurde.

4.6. Die in Katalogen, Prospekten, Abbildungen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten und dgl. enthaltenen Angaben Konstruktionsabänderungen bleiben vorbehalten.

4.7. Für verlorengegangene oder beschädigte Güter sind Schadenersatzansprüche grundsätzlich sofort vom Empfänger der Ware beim zuständigen Empfangsbahnhof bzw. Spediteur zu stellen.

4.8. Ware, die beschädigt ankommt, ist uns nach Tatbestandsaufnahme durch den Frachtführer, der Ihnen die Ware zugestellt hat, zur Reparatur einzusenden. Die Einsendung muss frachtfrei erfolgen. Der Besteller erhält nach Reparatur die anfallenden Kosten berechnet und leitet dann seine Ansprüche zuzüglich der ihm entstandenen Frachtkosten an den Frächter weiter.

4.9. Bei verlorengegangenen Gütern ersieht der Besteller aus unserer Rechnung den Warenwert und kann damit bei der Tatbestandsaufnahme seine Ansprüche beim Frachtführer, sei es ein Spediteur, die Post, die Bahn o. ä. sofort geltend machen.
 

5. Preise

5.1. Treten zwischen Vertragsabschluß und Lieferung Kosten erhöhungen zufolge von Umständen ein, die nicht von unserem Willen abhängen, wie Erhöhung des Einstandspreises, Erhöhung der Erzeuger- oder Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Wertsicherungsklauseln, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend. Liegen zwischen Vertragsabschluß und von uns zu erbringender Lieferung nicht mehr als zwei Monate, tritt eine Preiserhöhung nur dann ein, wenn im Einzelfall eine dahingehende Vereinbarung getroffen wurde.

5.2. Die Preise gelten ab Lager, anfallende Kosten für den Versand werden verrechnet. Die Abwicklung erfolgt über einen Fachhändler in der Nähe des Kunden welcher entweder vom Kunden aus dem Händlerverzeichnis gewählt wird oder von uns zur Verfügung gestellt wird. Ab einem Auftragswert von EUR 750,- erfolgt die Lieferung innerhalb Österreich und Deutschland frei Haus. Bei geringerem Auftragswert bzw. bei Lieferungen in andere Länder, werden anfallende Kosten lt. Versandkostentabelle verrechnet.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Der Liefergegenstand bleibt so lange unser Eigentum, bis der Empfänger alle unsere Ansprüche, auch aus späteren Rechnungen, inkl. aller Nebenforderungen, bezahlt hat.

6.2. Im Falle einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden, erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den zukünftigen Erlös bzw. die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Die Weiterveräußerung ist umgehend zu melden, der Erlös getrennt zu verwahren.

6.3. Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.


7. Zahlung

7.1. Mit dem Abschluss des Kaufvertrages wird die elektronische Rechnungslegung zumindest in Form einer unsignierten PDF-Datei mittels E-Mail akzeptiert. Auf Wunsch können auch alternative Versandarten angeboten werden (Post, etc.).

 

7.2. Mangels anderer Vereinbarungen sind Zahlungen prompt netto bei Fakturenerhalt fällig. Im Ausland erfolgt die Zahlung per Vorauskasse oder Nachnahme.

7.3. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, Geräte und dergleichen - ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist - zurückzunehmen.

7.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 13. % p.A. zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer zu fordern, wenn im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer entsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt.

7.5. Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, insbesondere auch Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes, zu ersetzen.

7.6. Nichtvereinbarte Abzüge bei Zahlungen werden keinesfalls anerkannt.

7.7. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

7.8. Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.


8. Gewährleistung, Garantie

8.1. Wir haften dem Käufer dafür, dass unsere Lieferung innerhalb von 24 Monaten ab dem Liefertag nicht mit Material- oder Herstellungsfehlern behaftet ist, die die Tauglichkeit des jeweiligen Liefergegenstandes wesentlich beeinträchtigen sowie dafür, dass die zugesicherten Eigenschaften vorhanden sind.

 

8.2. Weiters garantieren wir Ihnen die Funktionsfähigkeit der Ware für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Lieferdatum. Ausgenommen sind Verbrauchsmaterialien sowie Verbrauchsartikel wie Akkus/Batterien für diese gilt eine (nicht verlängerbare Frist von 6 Monaten ab Lieferung). Weiters erhalten Kunden die Möglichkeit der kostenlosen Garantieverlängerung auf 36 Monate ab Lieferdatum. Dazu ist eine Produktregistrierung auf unserer Website www.elmag.at/3Jahre durchzuführen. In diesem Fall erhöht sich der Zeitraum von 24 auf 36 Monate. Die Registrierung ist bis zu 3 Monate ab Kaufdatum rückwirkend möglich. Die Garantieverlängerung ist für alle ELMAG-Produkte möglich, die mittels einer Seriennummer eindeutig identifiziert werden können. Einzelne Produkte können trotz Seriennummer aus der Garantieverlängerung ausgenommen sein. Kleingeräte, Zubehörteile oder sonstige Produkte welche keine produktspezifische Seriennummer aufweisen sind von der Garantieverlängerung ausgenommen. Für Stationärmaschinen deckt die Garantieverlängerung auf 3 Jahre alle für die Instandsetzung benötigten Ersatzteile, jedoch nicht eventuelle Arbeitszeiten, Transport und/oder Reisekosten bzw. Nächtigungskosten ab. Als Stationärmaschinen gelten alle Maschinen welche nicht mittels Paketdienst, Post oder Sammelgut-Speditionsfracht transportiert werden können. Der Hinweis auf diese Einschränkung wird beim jeweiligen Produkt im Zuge der Registrierung angezeigt. Die Garantieverlängerung ist erst wirksam nach Erhalt der Bestätigung welche der Kunde per E-Mail nach der Prüfung aller Daten erhält.


8.3. Wir können die angezeigten Mängel, für die Gewährleistung bzw. Garantie besteht, nach unserer Wahl
 a) an Ort und Stelle nachbessern,
 b) die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Nachbesserung oder Umtausch zurücksenden lassen,
 c) die mangelhafte Ware ersetzen oder
 d) Ihnen die mangelhaften Teile ersetzen.
Im Falle einer Rücksendung im Zuge der Gewährleistung/Garantie muß das jeweilige Gerät vom Kunden transportgerecht verpackt werden. Bei Speditionssendungen ist die Ware auf einer Palette entsprechend zu sichern und zur Abholung bereit zu stellen.

8.4. Instandsetzungsrechnungen anderer Firmen werden von uns keinesfalls anerkannt.

8.5. Ansprüche auf Wandlung, Preisminderung oder auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden wie Ausfalls- oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

8.6. Im Zuge der Mängelbehebung ersetzte Waren oder Teile gehen in unser Eigentum über.

8.7. Von der Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von uns bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Beanspruchung der Teile über die angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängel, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. Weiter sind Mängel durch unsachgemäße oder unzureichende Wartung von der Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen. Wir haften insbesondere auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, chemische Einflüsse oder Überspannungen zurückzuführen sind. Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung und Garantie.

8.8. Zur Beseitigung von Mängeln sind wir nicht verpflichtet, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.


9. Rücktritt vom Vertrag

9.1. Geraten wir nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Rücktritts vom Vertrag steht dem Kunden nicht zu bei Verzug wegen höherer Gewalt und bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit. Zur Forderung eines Schadenersatzes wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist der Kunde nur im Falle eines Verzuges aufgrund unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens berechtigt.

9.2. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Machen wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch, so teilen wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Käufer / Besteller mit, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Käufer eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.

9.3. Andererseits sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten; im Falle unseres Rücktritts steht uns neben einem allfälligen Schadenersatzanspruch jedenfalls eine Abstandsgebühr in der Höhe von bis zu 10 % des Preises jener Waren zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist.

9.4. Falls ein Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens ein Konkursantrag abgewiesen wird bzw. sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtern, ist der andere Vertragspartner berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Termin-, Lieferschwierigkeiten oder mangelnde Deckung zu erwarten sind.

9.5. Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanter Weise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 15% der Fakturensumme in Anrechnung, zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert - ohne Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert - berechnet werden. Falls durch die Warenrücknahme die jeweilige Rabattvereinbarung unterschritten wird, erfolgt überdies die Rückrechnung ursprünglich gewährter Rabatte.


10. Haftung

10.1. Unsere Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.

10.2. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.

10.3. Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.

10.4. Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte Ware von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.


11. Adresse

11.1. Änderungen der Adresse hat der Kunde unverzüglich und ausdrücklich bekanntzugeben. Anderenfalls gelten schriftliche Mitteilungen nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen, wenn sie an die letzte uns bekanntgegebene oder sonst bekannt gewordene Adresse abgesandt worden sind.


12. Datenverarbeitung

12.1. Der Kunde stimmt der Datenverarbeitung von Anschrift und für die Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten zum Zweck der betriebsinternen Verwendung im Sinne des § 22. Datenschutzgesetz zu.


13. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort

13.1. Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrage ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Ried im Innkreis, zur Anwendung kommt das österreichische Recht.

13.2. Sowohl für Lieferung als auch für Zahlung gilt als Erfüllungsort Ried im Innkreis.


14. Schlussbestimmungen

14.1. Diese Bedingungen gelten auch ohne besonderen Hinweis für alle zukünftigen mit dem Kunden getätigten Geschäfte, sofern für diese nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

14.2. Wenn gegen unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen kein Einwand erfolgt ist, gelten unsere Bedingungen ausdrücklich von Ihnen als anerkannt.

14.3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.


Stand: 01-2021

Wird geladen …